DJI Inspire 2 mit Zenmuse X5S

ab 499,00 €

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Beschreibung

Professioneller 4K-Quadrokopter mit Dual-Akku für Flugzeiten bis zu 27 Minuten

Der neue professionelle Multicopter Inspire 2 von DJI fliegt mit einer Spitzengeschwindigkeit von bis zu 94 km/h. Die Drohne verfügt über neue intelligente Flugmodi wie den Verfolgungsmodus "Spotlight Pro" oder eine neu entwickelte Hindernissvermeidung in zwei Richtungen. Der Inspire 2 Quadrokopter wird in der X5S Combo mit der Zenmuse X5S Kamera ausgeliefert. Die Kamera verfügt über eine einen lichtstarkes Weitwinkelobjektiv, einen MFT-CMOS-Sensor der 20 Megapixel leistet und Videos in 4K-Auflösung mit 60 Bildern in der Sekunde ermöglicht.


Hauptmerkmale:

  • 4K-Videoaufnahmen mit 60 Bildern pro Sekunde
  • 5,2K mit 30 Bildern per OverSampling
  • bis zu 27 Minuten Flugzeit durch neues Dual-Akku-System
  • Steuerbarer Bereich bis zu 7 km, (bei ungehinderter Sicht, FCC konform)
  • LiveView-Funktion mit FullHD-Auflösung (1080p)
  • maximale Geschwindigkeit bis 94 km/h (30 Meter pro Sekunde)
  • 30 Meter Reichweite der Sensoren
  • neue Flugmodi: Spotlight Pro Mode, Quick Mode, Composition Mode, QuickSpin, ActiveTrack und TapFly
  • Smarte Return-to-Home-Funktion
  • neues kabelloses HD-Videoübertragungssystem
  • Broadcast-Modus für eine direkte Übertragung des 1080i50 und 720p60 Signals von der Fernsteuerung, direkt auf den Monitor oder den Ü-Wagen
  • Zenmuse X5S - mit MFT-Objektiv Kamera mit F1.7 und F16 Blende


Kamera:

  • Micro Four Thirds Mount mit CMOS 4/3", 20.8MP
  • Fotoauflösung 4:3: 5280 x 3956 | 16:9: 5280 x 2970
  • Filmen in H.264/265 oder ProRes bei 4K mit bis zu 60fps / FHD mit bis zu 120fps
  • RAW Aufnahmen in CinemaDNG mit 4K bei bis zu 60fps
  • ISO-Bereich von 100 - 6400 (Video) | 100 - 25600 (Foto)
  • Belichtungszeit von 8 - 1/8000s


Mechanische Daten

  • Max. Flughöhe: 2500m
  • Max. Flugzeit: 27 Minuten
  • Max. Geschwindigkeit: 94 km/h


Hinweis: Zum Fliegen ist eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse zum Steuern von unbemannten Flug­geräten gemäß § 21 a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 der Luftverkehrs-Ordnung nötig. Wenn Sie diese nicht haben, könnten Sie den Gimbal steuern, während ein authorisierter Pilot die Drohne fliegt.